Umgangsbegleitung

Umgangsbegleitung bezeichnet die fachliche Begleitung von Treffen zwischen einem Kind und einem Elternteil oder einer anderen umgangsberechtigten Person, wenn der Umgang nicht ohne Unterstützung stattfinden kann.
Sie kommt beispielsweise zum Einsatz, wenn nach einer Trennung oder Scheidung Konflikte zwischen den Eltern bestehen, das Kind den Kontakt zu einem Elternteil erst wieder aufbauen soll, es Bedenken hinsichtlich des Kindeswohls gibt oder der Umgang über einen längeren Zeitraum unterbrochen war.
In der Umgangsbegleitung übernehmen wir die Rolle einer neutralen Fachkraft und sorgen für einen sicheren Rahmen. Wir unterstützen die Kommunikation und beobachten den Umgang, ohne Partei für eine Seite zu ergreifen. Ziel ist es, das Wohl des Kindes zu fördern und – wenn möglich – die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Umgang später eigenständig und ohne Begleitung stattfinden kann.
Eine Umgangsbegleitung durch das Familiengericht angeordnet oder - ggf. mit Unterstützung des Jugendamts oder eines freien Trägers - eigenständig von Ihnen mit uns vereinbart werden.
Umgangsbegleitung ist eine professionelle Unterstützung, die Kindern und Eltern hilft, den persönlichen Kontakt unter sicheren und kindgerechten Bedingungen aufrechtzuerhalten oder wieder aufzubauen.
